Fragen und Antworten rund um das Mietverhältnis
Wohnungskündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Beispiel: Kündigung am 3.Mai – Mietende = 30. August.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate (§ 573x BGB)
Falls Sie die Kündigung per Einschreiben schicken möchten, planen Sie bitte einige zusätzliche Tage mit ein. Einschreiben haben einen längeren Postweg als normale Briefe.
Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben müssen.
Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim – Wie kann gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann dies durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen oder der Kündigung beizufügen. Wenn möglich, besprechen Sie mit Ihren Angehörigen vorher eine mögliche Vorsorge für die Mietzahlung und Renovierungsleistungen. Wir beraten Sie gern.
Haustiere
Soweit es sich um Kleintiere wie z.B. Fische, Hamster und Vögel handelt, können diese bedenkenlos angeschafft werden. Hunde- und Katzenhaltung ist mietvertraglich ausgeschlossen.
Bauliche Veränderungen in der Wohnung
Sollten Sie den Wunsch haben, in Ihrer Wohnung etwas zu verändern, sprechen Sie uns an. Besser noch, Sie reichen Ihren Wunsch schriftlich ein. Einige Veränderungen, wie z.B. die Modernisierung des Badezimmers, müssen lange im vorraus geplant werden und ziehen eine kleine Mieterhöhung nach sich.